Therapeutische Begleitung von Menschen mit Transidentität

Therapeutische Begleitung von Menschen mit Transidentität

Therapeutische Begleitung von Menschen mit Transidentität

Menschen mit Transidentität leiden unter der Nichtübereinstimmung ihres Identitätsgeschlechts mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht. Dieses wird in der Regel aufgrund der äußeren Geschlechtsmerkmale festgelegt. Die Transgeschlechtlichkeit ist dabei unabhängig von der sexuellen Orientierung sowie von einem binären Geschlechtsverständnis (männlich oder weiblich) zu sehen. Um der Genderdysphorie, dem Leiden unter dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht, entgegenzuwirken, wünschen sich die meisten Menschen mit Transidentität geschlechtsangleichende Maßnahmen, die von der Namen- und Personenstandsänderung über die Einnahme von Hormonen bis hin zu operativen Eingriffen reichen.

Nach Verabschiedung und Eintreten des „Selbstbestimmungsgesetzes“ (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, SBGG) ist es für Betroffene nicht mehr notwendig, vor der Namens- und Personenstandsänderung psychotherapeutische Gutachten einzuholen. Die Namens- und Personenstandsänderung kann von der betroffenen Person beim zuständigen Standesamt selbstständig beantragt werden.

Vor einer Hormontherapie, spätestens jedoch vor den geschlechtsangleichenden operativen Maßnahmen muss zwingend eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt werden (12 Sitzungen über mindestens 6 Monate). Dies schreibt die „Begutachtungsleitlinie“ (Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach §282 SGB V Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus, Hrsg. MDS) ausdrücklich vor. Voraussetzung für eine Psychotherapie bzw. für die Kostenübernahme der medizinischen Maßnahmen durch die Krankenkasse ist das Vorliegen der Diagnose „Transsexualität“ (F64.0 nach ICD-10 => International Classification of Diseases in der 10. Auflage) bzw. „Geschlechtsinkongruenz“ (HA60 nach ICD-11 => International Classification of Diseases in der 11. Auflage). Diese Diagnose kann im Rahmen der Erstgespräche von der_dem behandelnden Psychotherapeut_in gestellt werden. Des Weiteren bedarf es sowohl für die Aufnahme einer Hormontherapie als auch für die Beantragung der Kostenübernahme der geschlechtsangleichenden operativen Maßnahmen durch die jeweilige Krankenkasse spezielle Indikationsschreiben der_des Psychotherapeut_in.

Eine Psychotherapie sollte jedoch nicht als „unliebsame Hürde“ oder „Zwangsmaßnahme“ vor medizinischen Maßnahmen gesehen werden, sondern kann im Gegenteil eine Chance für betroffene Personen darstellen, das eigene Erleben und bisherige Erfahrungen zu reflektieren.

Mögliche Zielsetzungen in der therapeutischen Begleitung von Menschen mit Transidentität sind z.B.

  • Reflexion von Alltagserfahrungen in der sozialen Transition
  • Bearbeitung von Ängsten und Sorgen vor und während der Transition
  • Unterstützung der Identitätsentwicklung im Rahmen der Transidentität
  • Förderung von (Selbst-)Akzeptanz der Transidentität
  • Förderung von Selbstbehauptung im Rahmen von Diskriminierungserfahrungen
  • Umgang mit Minoritätenstress
  • Entwicklung von Klarheit zur Entscheidung über geschlechtsangleichende Maßnahmen
  • Unterstützung nach Beginn der Hormontherapie
  • Unterstützung bei andauernder Geschlechtsdysphorie

In unserer Praxis bieten wir die therapeutische Begleitung für Menschen mit Transidentität im Einzel- und Gruppensetting an. Vor allem Personen, bei denen keine psychische Erkrankung vorliegt, können die psychotherapeutische Begleitung in einer Gruppe mit anderen Betroffenen nutzen, um sich auszutauschen und sich gegenseitig im Rahmen der Transition zu unterstützen. Geplant sind geschlossene Gruppen von 5-7 Teilnehmer_innen über 10 Termine á 100 Minuten. Vor Beginn der Therapie finden mindestens drei Einzelgespräche statt, in denen eine ausführliche Anamnese erhoben sowie die Diagnosestellung durchgeführt werden.

Bei psychischen Begleiterkrankungen und für jugendliche Patient_innen bietet sich eher eine Einzeltherapie an. Auch hier werden vor Therapiebeginn Eingangsgespräche geführt, um die Indikation für eine Psychotherapie zu stellen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Therapie umfasst dann zusätzlich die Behandlung der psychischen Symptomatik. Bei jugendlichen Patient_innen kann zudem die Einbeziehung der Eltern bzw. anderer Familienmitglieder im Laufe der Behandlung wichtig werden.

Für weitere Informationen zur Aufnahme bitten wir Sie, uns telefonisch zu kontaktieren.